Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Geschirrverleih Chemnitz

1. Eigentumsvorbehalt
Die gemieteten Sachen einschließlich der Transportbehälter und Kartons sind und bleiben Eigentum der Firma Geschirrverleih Prosch (Vermieter).


2. Angebot und Auftrag
Die Angebote des Vermieters sind freibleibend. Der Mietauftrag ist grundsätzlich erst dann rechtskräftig, wenn er vom Mieter rechtsgültig unterschrieben wurde und spätestens 3 Tage vor dem 1. Miettag dem Vermieter vorliegt.


3. Rücktrittsregelung
Der Mieter kann bis zum 7. Tag vor dem vereinbarten 1. Miettag ohne Berechnung vom Mietvertrag zurücktreten. Bei Rücktritt im Zeitraum von 6 bis 3 Tagen vor dem 1. Miettag werden 25% des Gesamtbetrages, bei 2 bis 1 Tag vor dem 1. Miettag 50% des Gesamtbetrages dem Mieter berechnet. Bei kürzerem Rücktritt unter 1 Tag vor dem 1. Miettag wird dem Mieter der volle Betrag der Auftragssumme in Rechnung gestellt.


4. Mietpreise
Die angegebenen Mietpreise sind Abhol- und Stückpreise und beziehen sich auf eine Mietdauer von 4 Tagen bei Veranstaltungen an Wochenenden und von 3 Tagen für Veranstaltungen von Montag bis Freitag. Im Mietpreis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten. Daher sind die angegebenen Mietpreise Bruttopreise. Grundsätzlich gilt der zum Zeitpunkt des Angebotes ausgewiesene Mietpreis. Für Großveranstaltungen können abweichende Mietpreise vereinbart werden. Transportleistungen werden gesondert berechnet und sind nicht im Artikel-Mietpreis der Sachen enthalten. Gleiches gilt für die Reinigung der Sachen und das sortenreine Verräumen/Verpacken dieser in die entsprechenden Transportbehälter.


5. Zahlungsfälligkeit und Kaution

Bei Auslieferung bzw. Selbstabholung wird eine Kaution von 25% des Bestellwertes fällig. Ab einem Bestellwert von € 300, Kaution nach Vereinbarung. Die Miete ist bei Übernahme der Sachen durch den Mieter fällig. Der Vermieter übergibt bei Abholung ab Lager oder Anlieferung am Veranstaltungsort dem Mieter die Rechnung.


6. Anlieferung und Abholung, Mängelmeldung
Die Anlieferung der gemieteten Sachen erfolgt grundsätzlich in ebenerdigen Räumen an zuvor vereinbarter Stelle. Auf- und Abbau sowie Einsammeln der Mietsachen sind nicht im Mietpreis enthalten. Abweichende Regelungen sind vor Anlieferung rechtzeitig zu vereinbaren. Der Mieter benennt einen Ansprechpartner zur Übernahme/Übergabe der gemieteten Sachen, wenn er nicht selbst die Sachen übernimmt/übergibt. Die ordnungsgemäße Übernahme der Sachen ist auf dem Lieferschein zu bestätigten. Mängel und Beanstandungen sind unverzüglich bei Lieferung zu melden. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.


7. Verspätete Rückgabe der Sachen
Werden die gemieteten Sachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt in den vorgesehenen Transportbehältern bzw. Verpackungen zurückgegeben oder stehen nicht zur vereinbarten Abholung bereit, verlängert sich die Miete stillschweigend bis zur Rückgabe bzw. Abholung. Der Vermieter gewährleistet eine pünktliche und ordnungsgemäße Übergabe/Übernahme der gemieteten Sachen.


8. Nachberechnung bei mangelhafter Rückgabe
Die Rücknahme der Sachen erfolgt grundsätzlich unter Vorbehalt der Prüfung auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit. Für nicht fachgerecht bzw. nicht ordnungsgemäß gereinigte Mietsachen wird eine Nachreinigungsbetrag in Höhe von 0,04 EUR/Teil erhoben. (Es wird darauf hingewiesen, dass bei Reinigung von Gläsern und Besteck in Spülmaschinen auf eine sachgerechte Dosierung des Reiniungsmittels zu achten ist, um Schmierflecken zu vermeiden.) Wurden die Mietsachen nicht in die Transportbehälter verräumt, wird für das Einsammeln oder Sortieren der Sachen pro Transportbehälter ein Betrag von 4,00 EUR berechnet. Transportkosten werden entsprechend der Entfernung und des Volumens berechnet. Der Mieter erklärt sich hinsichtlich der getroffenen Regelungen mit Vertragsschluss einverstanden.


9. Haftung bei Verlust und Beschädigung
Für Verlust und Beschädigungen haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturwertes. Die Wiederbeschaffungskosten werden auf Anfrage bzw. im Bedarfsfall dem Mieter mitgeteilt. Der Mieter hat den Bruch bzw. die Beschädigungen zu erfassen und dem Vermieter bei der Rückgabe mitzuteilen.


10. Versicherung der Mietsachen
Die Mietsachen sind seitens des Vermieters nicht versichert. Es liegt daher in der Entscheidung des Mieters für die Dauer der Miete die gemieteten Sachen selbst zu versichern.


11. Sonstige Bestimmungen
Sollte der Vermieter infolge höherer Gewalt an der Bereitstellung der Mitsachen gehindert sein, so entfällt jegliche Haftung.


Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, tritt an deren Stelle eine Regelung, die dem Sinn nach die vorherige Regelung ersetzt.


Gerichtsstand ist unabhängig vom Streitwert Chemnitz.


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Wirkung vom 24.07.2003 in Kraft.


Geschirrverleih Prosch Chemnitz, 24.07.2003
Inhaber: Kerstin Reimann